Sébastien Gloux
Consultant und Partner bei der FiNUM.Finanzhaus AG
Zertifizierter DEFINO Berater
Experte Firmenberatung und Partner bei der FiNUM. PENSION CONSULTING GmbH
Assozierter Partner bei der Unternehmensberatung FiNUM Cum Laude
fon: 06174-6199778
mobil: 0176-76500538
mail: sebastien.gloux@finum.ag
Unter dem Dach der Finum Finanzhaus AG habe ich besonders die Privatpersonen im Blick. Meine Beratung erfolgt dort nach der Deutschen Finanznorm (DEFINO Din Spec 77222 & mit den internen Experten Din Spec 77223 zum Thema Kapitalanlagen ) und richtet sich demzufolge nach einer wissenschaftlich fundierten und auch normierten und dadurch auch von Verbraucherschützern anerkannten, objektiven Beratungsmethode. Doch geht es nicht nur um Kapitalbildung und private Finanzvorsorge für die unterschiedlichen Zielgruppen. Besonders im Rentenalter können zusätzlich und oftmals ungeahnte finanzielle Risiken durch Krankheit oder Pflegebedürftigkeit auftreten. Stichworte wie Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung fordern über die Kompetenz in Sachen Finanzen hinaus auch Kenntnisse von juristischen oder – in erbrechtlichen Dingen – steuerlichen Aspekten. Hier ist eine enge Vernetzung mit Anwälten und Steuerberatern wie auch Notaren geboten – quasi eine fachübergreifende Allianz für den Kunden. Ich sehe eine wichtige Aufgabe darin, diese Berufsgruppen stärker einzubinden. Kürzlich habe ich auch ein Zertifikat zum „Ruhestandsplaner“ erworben und kann hier jetzt eine professionelle und für Sie visualisiert verständliche und nachvollziehbare Rund-um-Beratung anbieten. Die Finanzberatung von Unternehmern und deren Unternehmen, sei es klein, mittelständisch oder größer, stellt wiederum zum Teil andere Herausforderungen dar als bei Privatleuten. Doch gibt es naturgemäß zahlreiche Schnittstellen zwischen beiden Personengruppen. Die Doppeleigenschaft – einerseits Unternehmer, andererseits Privatmann – führt nicht selten zu Missverständnissen bei den Betroffenen hinsichtlich ihrer tatsächlichen Absicherungen.
Bei meinem Engagement als Experte für Firmenberatung & Partner der Finum Pension Consulting GmbH geht es zusammen mit meinen Partnern um individuelle und maßgeschneiderte Lösungen für betriebliches Pensionsmanagement, betriebliche Gesundheitsförderung, betriebliches Vorsorge- und Entgeltmanagement sowie Gewerbeversicherungen, z. B. im Bereich der betrieblichen Haftpflicht. Ich prüfe dabei die Bedürfnisse des betreffenden Unternehmens, z. B. in den Themenfeldern Geschäftsführer-(Alters) Versorgung bzw. Leistungszusagen und deren Auswirkungen aus der Vergangenheit im hier und jetzt und deren Auswirkungen für die Zukunft, betriebliche Altersvorsorge und Haftungsmanagement, betriebliche Krankenversicherung, Ansprüche Dritter, Absicherung von Sachwerten oder Sicherung der Liquidität bei Ertragsausfällen. Auch hier gilt es ebenso wie bei der Privatfrau bzw. .dem Privatmann die Zusammenhänge zwischen den Dingen zu beachten und die Produkte in der Beratung nicht isoliert anzubieten. Von speziellem Interesse ist der Bereich der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) zu nennen. Dieses Instrument ist bereits langjährig bewährt und soll durch das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz (auch „Nahles-Rente“ genannt, weil es unter ihr als Arbeitsministerin erarbeitet wurde), zusätzlichen Schub erhalten. Das Thema bAV ist allerdings eine Quelle von Missverständnissen. Es handelt sich nämlich nicht, wie oftmals angenommen, um eine Versicherung, sondern um ein arbeitsrechtliches Versprechen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer. Er steht finanziell in der Verantwortung. Im neuen Gesetz erfolgt allerdings eine „Enthaftung“ tarifgebundener Unternehmen für den Erfolg des Versorgungskonzepts. Dies bedeutet, er wird künftig nur noch dafür haftbar gemacht, dass die monatlichen Beiträge durch das Unternehmen gezahlt werden. Die Fachleute sprechen hier salopp von einem „pay and forget“.
Seit dem 01.01.2018 hat das Betriebsrentenstärkungsgesetz Rechtsgültigkeit und verpflichtet übrigens „jeden Arbeitgeber in Deutschland dazu einen Zuschuss in die betriebliche Vorsorge, auf die jeder Mitarbeiter auf Grund des Betriebsrentengesetzes ja Rechtsanspruch hat einzuzahlen. Bereits bestehende Zusagen und daraus resultierende Zuschüsse werden durch die Anwendung einer „Anrechnungsklausel berücksichtigt, damit der Arbeitgeber keinen überraschenden finanziellen Mehraufwand hat “. Gern können wir hier behilflich sein! Dies sind nur wenige genannte Punkte zu den aktuellen Auswirkungen des genannten Gesetzes…Zum 1. Januar 2019 tritt das Betriebsrentenstärkungsgesetz endgültig in Kraft – nur eine Minderheit von Unternehmen ist darauf wirklich vorbereitet, die entsprechenden Strukturen und Verfahren im eigenen Hause gesetzeskonform anzupassen. Ihnen bleibt nicht mehr viel Zeit zum Handeln. Eine weitere großer Herausforderung für die freien Finanzberater!
Die Materien sind zu komplex, um Sie Ihnen hier umfassend vorstellen zu können. Wenn Sie nähere Fragen haben, melden Sie sich herzlich gerne bei mir! Ein Erst – bzw. Kennenlerngespräch ist für Privathaushalte wie auch Unternehmen kostenfrei!
Es grüßt
Ihr
Sébastien Gloux